
Den Polizeibeamten bietet sich nicht immer ausreichende Gelegenheit, die Legitimationskarte vorzuzeigen, beispielsweise wenn sie in Zivilkleidung eingreifen oder das Risiko besteht, dass Waffen zum Einsatz kommen. In diesen Fällen ist es dem Polizeibeamten erlaubt, sich mittels einer Armbinde, die er über die Zivilkleidung trägt, als Polizeibeamter auszuweisen.
Wie bei der Verkehrsweste, befreit auch die Armbinde den Polizeibeamten nicht davon, seine Legitimationskarte vorzuweisen.
Nummeriert
Jede Armbinde weist eine "eingestanzte" Nummer auf. Jeder Polizeibeamte erhält ein persönliches Exemplar der Armbinde. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Dritte sich diese Armbinde aneignen. Im Falle des Verlustes der Armbinde wird gegen den entsprechenden Polizeibeamten eine Ermittlung eingeleitet.