Der Generalkommissar und die Generaldirektoren der föderalen Polizei stimmten am 12. November 2008 einer Charta der Diversität zu.
Diese Charta ist ein wichtiges Werkzeug für die Ausarbeitung einer dynamischen Politik zur Diversität.
Diese Politik der Diversität bezweckt zum einen die Steigerung des Wohlbefindens aller Mitarbeiter und zum anderen die Einbringung eines fassbaren Beitrages zur Sicherheitspolitik.
Diese Politik stellt demnach ein unentbehrliches Glied bei der Entwicklung der Sicherheit dar sowie eine wichtige Maßnahme zur Umsetzung des strategischen Projekts « Steigerung des Engagements der Mitarbeiter », das im nationalen Sicherheitsplan 2008-2011 ausgewiesen wurde.
Zu diesem Zweck ist die föderale Polizei unter anderem angehalten, eine klare und kohärente Anschauung/Vision zur Diversität zu entwickeln, sowohl auf Ebene des Personalmanagements (human resources) als auch auf Ebene der Zusammenarbeit mit den diversen Dienststellen der föderalen Polizei, und dies, um die gemeinsamen Zielsetzungen zu erreichen. Eine kohärente, mit einer klaren Übermittlungsstruktur verbundene Politik führt ferner zu Transparenz und bildet einen ausgezeichneten Ausgangspunkt für nachhaltige Verbesserungen und eine innovative Arbeitsweise.
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