Die föderale Polizei besteht aus 6 Zentraldirektionen.
Die sechs zentralen Direktionen befinden sich alle in Brüssel.
- Drei dieser Direktionen beschäftigen sich direkt mit der Bekämpfung der vorrangigen Kriminalphänomene:
- Die Direktion der Bekämpfung der Kriminalität gegen Personen (DJP)
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Terrorismus und Sekten |
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Drogen/BTM |
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Tätliche Angriffe und vermisste Personen |
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Menschenhandel und Menschenschmuggel |
- Die Direktion der Bekämpfung der Kriminalität gegen Eigentum (DJB)
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Fahrzeugkriminalität |
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Organisierter Diebstahl und Kunst |
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Umwelt |
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Bewaffneter Diebstahl |
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Waffen |
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Hormone |
- Die Direktion der Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität (DJF)
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Organisierte Finanz- und Wirtschaftskriminalität |
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Bestechung |
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IT-Kriminalität |
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Fälschungen |
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Betrug |
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Fugitive Asset Search Team |
- Der Auftrag der
drei anderen zentralen Direktionen steht nicht in
Zusammenhang mit den Phänomenen:
- Die Direktion der kriminalpolizeilichen Einsätze (DJO)
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Verwaltung und nationale Kontrolle der besonderen Ermittlungsmethoden (Observation, Infiltration, Informanten) |
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Leitung, Kontrolle und Koordination der Einsätze der Sondereinheiten |
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Operative Kriminalanalyse |
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Teilnahme (24/7) an der nationalen Verbindungsstelle |
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Fahndungsmeldungen in den Medien |
- Die Direktion der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (DJC)
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Einsatzbezogene Projekte im Rahmen spezifischer Tätergruppen |
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Zeugenschutz |
- Die Direktion der technischen und wissenschaftlichen Polizei (DJT)
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Audio-video |
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Qualität und R&D |
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Zentrale Einheit und Phantombilder |
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Dienst für gerichtliche Identifizierungen |
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Verhaltenswissenschaften |
Die sechs Direktionen unterstützen die föderale Staatsanwaltschaft bei der Koordination der 27 dekonzentrierten Direktionen im Rahmen von konkreten Akten. Da ihre Struktur sich auf vorrangige Phänomene oder spezialisierte Aufgaben stützt, sind die Direktionen imstande, den föderalen Kriminalpolizeidiensten sowie den internen und externen Partnern Sachkenntnis anzubieten und Hilfe zu leisten.
Selbst gerichtliche Ermittlungen durchführen ist eine Ausnahme (außer für DJF), denn dies ist die Aufgabe der dekonzentrierten Direktionen.
Um gut arbeiten zu können, genügt es nicht, die Sachkenntnis, die wir haben, zu bewahren. Wir müssen auch immer neue Entwicklungen anstreben. Zusammen mit der Qualitätskontrolle ist das auch ein wesentlicher Auftrag der zentralen Direktionen. Zum Schluss bilden die zentralen Direktionen ein unentbehrliches Bindeglied in der Sicherheitskette, nämlich durch die Ausarbeitung von Programmen, die eine globale Vorgehensweise vorsehen durch (also vorbeugenden) Verwaltungs- sowie gerichtliche Maßnahmen im Rahmen derer den verschiedenen Partnern neuartige Arbeitsmethoden vorgeschlagen werden.
Außen den 6 Zentraldirektionen behandelt den Dienst, der beauftragt ist mit gerichtlichen Sonderaufträgen im Militärmilieu (DJMM), insbesondere spezialisierte Ermitlungsaufträge bei den Streitkräften.