Die gerichtliche Arbeit verlangt eine integrierte Informationsverwaltung.
Zu diesem Zweck wurde in jedem Bezirk ein Informationsknotenpunkt (IKB) eingerichtet, wo die verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Informationen der lokalen Polizei und der föderalen Polizei verarbeitet und analysiert werden.
Dieser Unterstützungsdienst besteht aus Personalmitgliedern der föderalen und der lokalen Polizei und ist mit folgenden Aufgaben beauftragt:
- Analyse der jüngsten Taten und Ereignisse, rasche Identifizierung der überörtlichen Sicherheitsprobleme und, in diesem Rahmen, das Auslösen eines «Alarms».
- Identifizierung der Verbindungen zwischen Taten/Ereignisse; die gesammelten Informationen über die Entitäten (Personen, Fahrzeuge, etc.) in Beziehung zueinander setzen.
- Vereinfachung der Koordination der Ermittlungen.
- Zeitliche und räumliche Koordination der Informationen zu operativen oder strategischen Zwecken.
- Begleitung der Phänomene.
- Begleitung der Täter- und Opfergruppen.
- Beitrag zum grenzüberschreitenden Austausch von Polizeiinformationen.
- Unterstützung der Funktionsverwalter der Polizeizonen bei der Informationsverarbeitung.
Die funktionelle Verwaltung der gerichtlichen Informationen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Gerichtsdirektors. Ein Dienstleiter ist für die Organisation und die tägliche Verwaltung der Dienststelle verantwortlich.