Diese Generaldirektion, abgekürzt DGA, ist verantwortlich für die verwaltungspolizeilichen Aufträge der Straßenverkehrspolizei, der Schifffahrtpolizei, der Bahnpolizei und der Luftfahrtpolizei, die ihre Arbeit jeweils auf den Hauptverkehrsstraßen verrichten, auf der Nordsee und den Binnengewässern, auf dem Bahnnetz und in den Bahnhöfen, am Nationalflughafen und den fünf regionalen Flughäfen, sowie der Dienste Einwanderung und Grenzkontrolle, Luftunterstützung und Hundeunterstützung.
Das Personal dieser Generaldirektion ist ebenfalls zuständig für Schutzaufträge, beispielsweise die Begleitung von Geldtransporten und den Schutz der Königlichen Paläste.
Zudem gewährt sie ihre Unterstützung den Verwaltungsbehörden und den Dienststellen der lokalen Polizei, beispielsweise indem sie Personal und Sondermittel zur Aufrechterhaltung der Ordnung bereitstellt (Wasserwerfer, etc.).
Beispiele verwaltungspolizeiliche Dienststellen: