Auswahl und Ausbildung
Die Hunde, die bei der Polizei arbeiten, sind entweder das Eigentum der föderalen oder der lokalen Polizei, oder aber des Polizeidiensthundeführers selbst. Die nachstehenden Informationen betreffen ausschließlich die Hunde des Hundeunterstützungsdiensts.
1. Ankauf eines Polizeihundes
Im Prinzip kommen alle Hunde zwischen 9 Monate und 2 Jahre für eine Ausbildung beim Hundeunterstützungsdienst in Frage. Beim Kauf wird vor allem auf gewisse Wesensmerkmale geachtet, beispielsweise auf das Sozialverhalten und den Mut, sowie auf Instinkte und spezielle Talente, wie die Suche und das Apportieren.
Bevor der Hund dann endgültig gekauft wird, wird er eingehend geprüft und bewertet. Erhält der Hund eine positive Bewertung, wird er noch einer medizinischen Prüfung beim Veterinäramt der föderalen Polizei unterzogen, bevor dann dem Kauf definitiv zugestimmt wird.
2. Auswahl eines Polizeidiensthundeführers-Bewerbers
Um zum Polizeidiensthundeführer ausgebildet zu werden, muss man zunächst gewisse Bedingungen erfüllen. So muss der Hundeführer-Bewerber den Rang des Polizeiinspektors besitzen und eine ausgeprägte Dienstbereitschaft an den Tag legen. Auch das fortwährende Interesse für die Erziehung, die Ausbildung und die Pflege des Polizeihundes sind sehr wichtig, ebenso wie die Motivation und der Teamgeist.
Der Dienst erwartet vom Polizeidiensthundeführer Flexibilität bezüglich der Organisation der Arbeit, sowie Unbescholtenheit und Kollegialität. Auch das autonome Arbeiten ist von großer Wichtigkeit.
Da die Hundeteams des Hundeunterstützungsdiensts im gesamten Staatsgebiet zum Einsatz kommen, ist die Kenntnis der zweiten und dritten Landessprache ein Vorteil.
Das Auswahlverfahren besteht aus 4 Schritten: schriftliche Prüfung, Interview, ein medizinischer Test und ein einwöchiges Praktikum. Nach jedem Schritt wird aussortiert. Besteht ein Hundeführer-Bewerber das gesamte Auswahlverfahren, beginnt er seine Ausbildung beim Hundeunterstützungsdienst.
3. Ausbildung des Hundeteams

Nach seinem Ankauf beginnt der Hund seine Ausbildung bei einem Ausbilder und beendet diese bei seinem Hundeführer.
Die Abteilung Ausbildung betreut die Grund- und Fortbildungen aller Polizeihunde der föderalen Polizei. Sie bietet eine Unterstützung auf Anfrage der Polizeischulen bei der Grundausbildung der Polizeischutzhunde am.
Möchte die lokale Polizei ein Polizeischutzhundteam in ihrer Personalausbildung aufnehmen, muss das Team immer bei einer Polizeischule ausgebildet werden. Die funktionelle Ausbildung dauert, abhängig von eventuell gewährten Freistellungen, zwischen 5 und 26 Wochen. Anschließend kann das Polizeihundeteam jedes Jahr eine Weiterbildung belegen, um das erreichte Ausbildungsniveau zu halten oder zu verbessern. Diese Ausbildungen legen den Schwerpunkt meist auf das Sozialverhalten und die Möglichkeit, zu jeder Zeit ein Hundeteam ohne viel Stress einsetzen zu können (Fußball, Konzerte, ...).
Möchte eine Direktion oder eine Dienststelle der föderalen Polizei ein Polizeihundeteam in ihrer Struktur aufnehmen, muss sie ihren Ausbildungsantrag direkt an den Hundeunterstützungsdienst richten. Je nach Spezialisierung dauert die Ausbildung eines Polizeiteams 6 Monate bis zu 2 Jahre. Weiterbildungen sind ebenfalls vorgesehen.
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