Die integrierte, auf zwei Ebenen strukturierte Polizei besteht aus 2 autonomen Pfeilern: die föderale Polizei und die lokale Polizei. Sie sind durch Kommunikationsmechanismen, die die integrierte Arbeitsweise gewährleisten, miteinander verbunden.
Die föderale Polizei übt ihre Aufträge auf dem gesamten belgischen Staatsgebiet aus und besteht aus :
- einem Generalkommissariat,
- 3 Generaldirektionen (die Generaldirektion der Verwaltungspolizei, die Generaldirektion der Kriminalpolizei und die Generaldirektion der Unterstützung und der Verwaltung),
- in Brüssel angesiedelten Zentraldirektionen und –dienststellen und dekonzentrierten Direktionen und Dienststellen in den Bezirken.
Das Generalkommissariat
Als höchster Leiter der Organisation erfüllt der Generalkommissar Sonderaufträge, leitet und koordiniert die drei Generaldirektionen.
Er verfügt ferner über eigene Direktionen und Dienststellen innerhalb des Generalkommissariats:
Die Generaldirektionen
Die föderale Polizei ist verantwortlich für Sonderaufträge und überlokale verwaltungs- und gerichtspolizeiliche Aufträge zur Unterstützung der Einheiten, sowohl der lokalen als auch der föderalen Polizei.
Die drei Generaldirektionen sind mit folgenden Aufgaben betraut: