|
| |
ORGANISATION |
Der Generalkommissar

Aufträge des Generalkommissars
Der Generalkommissar ist mit folgenden Aufträgen betraut:
- Vorbereitung des nationalen Sicherheitsplans und Beurteilung seiner Durchführung durch die föderale Polizei.
- Koordination der Tätigkeiten der Direktionen und Dienststellen, die ihm direkt unterstehen.
- Koordination der Gesamtheit der Direktionen und Dienststellen und der Tätigkeiten der Generaldirektionen. Zu diesem Zweck veranstaltet er regelmäßig Beratungssitzungen mit den Generaldirektoren und trägt Sorge dafür, dass die Informationen auf optimale Weise zwischen ihm selbst und den Generaldirektionen zirkulieren, sowie zwischen den Letzteren.
- Dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz nützliche Vorschläge unterbreiten in Sachen Befugnisse der föderalen Polizei.
- Die Öffentlichkeitsarbeit der föderalen Polizei gewährleisten.
- Die Aufstellung des Haushaltsplans leiten und koordinieren und seine Ausführung kontrollieren.
- Dafür Sorge tragen, dass der föderalen Polizei und ihren Mitgliedern ausreichend und für die Ausübung ihrer Aufträge angemessene logistische Mittel bereitstehen.
- Dafür Sorge tragen, dass die Qualität der Ausbildungen der Personalmitglieder der integrierten Polizei ständig ein ausreichend hohes Niveau erreicht.
- Dafür Sorge tragen, dass das Bildungsniveau der Personalmitglieder der föderalen Polizei ständig ein ausreichend hohes Niveau erreicht.
- Die notwendigen Audits bezüglich der Arbeitsweise und der Effizienz der föderalen Polizei vornehmen.
- Die Forschung und die Entwicklung in Sachen Organisation und Arbeitsweise der Polizeidienste und die Vorbereitung der föderalen Normen in dieser Hinsicht.
Kontaktangaben des Generalkommissars
Folgende kontaktdaten des Herrn Generalkommissars Fernand Koekelberg sind:
Adresse: Queteletplein 7, 1210 BRÜSSEL
Post: Fritz Toussaintstraat 8, 1050 BRÜSSEL
Telefon: 02/227.51.33
Fax: 02/227.51.53
E-mail: fernand.koekelberg.1807@police.be

|
|
|