An der Spitze der föderalen Polizei steht der Generalkommissar. Er ist für spezifische Aufgaben verantwortlich, er leitet und koordiniert die 3 allgemeinen Direktionen.
Daneben verfügt er über eigene Direktionen und Dienststellen innerhalb des Generalkommissariats.
Er wird unterstützt durch einer Zelle der Management-Unterstützung.
Die Direktionen von des Generalkommissar:
- Die Direktion der einsatzbezogenen Polizeiinformation
- Die Direktion der internationalen Polizeizusammenarbeit
- Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei
- Die Direktion der Sondereinheiten
- Die 27 dekonzentrierten Koordinations- und Unterstützungsdirektionen
Der Generalkommissar muss dazu beitragen, dass die Effizienz der integrierten Arbeitsweise der beiden Polizeiebenen, der Generaldirektionen und der Direktionen der föderalen Polizei erhöht wird.
Darum hängen die Verwaltungsdirektoren-Koordinatoren an der Spitze der Direktionen Koordination und Unterstützung auf Bezirkebene direkt von ihm ab. Diese Direktionen unterstützen und koordinieren die verwaltungspolizeilichen Aktionen, an denen mehrere Polizeizonen beteiligt sind. Sie sind das Verbindungsglied zwischen den lokalen Polizeidienststellen und der föderalen Polizei.
Die Dienstellen von des Generalkommissar:
Der Generalkommissariats ist mit der Verarbeitung der polizeilichen Informationen zu Gunsten der föderalen Polizei und der lokalen Polizei, der Verwaltung der allgemeinen nationalen Datenbank (AND) und des zentralen Schusswaffenregisters, der Verarbeitung der nationalen und internationalen Personenbeschreibungen innerhalb der Polizeidienste, usw. betraut.
Er leitet und verwaltet die Kommunikations- und Informationszentren (KIZ).
Er unterhält Kontakte mit dem Europäischen Polizeibüro (EUROPOL) und mit der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (INTERPOL).
Der Generalkommissar entwickelt und gewährleistet die Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeidienststellen; Er unterstützt auch die Dienste der lokalen Polizei auf den Gebieten der Organisationsentwicklung, der Finanzverwaltung, der zonalen Sicherheitspläne, usw.
Schließlich leitet und koordiniert er die Sondereinheiten im Hinblick auf die Anwendung der besonderen Ermittlungsmethoden (Observation und Infiltration, besondere Überwachungs-, Schutz-, und Einsatzaufträge, Identifizierung der Opfer (DVI), usw.).