Der Generalkommissar verfügt ferner über eigene Direktionen und Dienststellen innerhalb des Generalkommissariats:
- Die Direktion der einsatzbezogenen Polizeiinformation.
- Die Direktion der internationalen Polizeizusammenarbeit.
- Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei.
- Die Direktion der Sondereinheiten.
- Die dekonzentrierten Koordinations- und Unterstützungsdirektionen.
- Der Pressedienst
- Der Dienst Public Relations und protocoll
- Der Historische Dienst
- Ein Sekretariat.
Als garant der integrierten Arbeitsweise trägt der Generalkommissar ebenfalls die Verantwortung für die dekonzentrieren Direktionen für Koordination und Unterstützung present in jedem Gerichtsbezirk. Diese Direktionen unterstützen und koordinieren jene verwaltungspolizeilichen Aktionen, die mehrere Polizeizonen betreffen. Sie sind das Verbindungsglied zwischen den lokalen Polizeidienststellen und der föderalen Polizei.
Diese dekonzentrierten Koordinations- und Unterstützungsdirektionen werden von einem Direktor-Koordinator geleitet.