Geschichtlicher Überblick
Diese Dienststellen wurden per Gesetz zur Organisation der Gendarmerie des 28. Germinals des Jahres VI und per Erlass vom 31. Januar 1815 über die Polizei, die Disziplin und den Dienst der Marechaussee mit der Ausübung der Polizeigrundfunktion auf den Hauptstraßen beauftragt.
Sich stützend auf die oben erwähnten Gesetzestexte, wenden sich die Behörden an die Gendarmerie wegen der besorgniserregenden hohen Unfallquote, auf dass eine Verkehrspolizei gegründet werde. Am 23. Januar 1933 nimmt diese ihre Tätigkeiten auf. Die PSR ist fester Bestandteil der mobilen Legion. Geleitet wird sie von Leutnant Schrauwen. Zu ihren Mitgliedern zählen ein Eliteunteroffizier und vier Einheiten mit jeweils zwei Beamten. Die Einheit ist für das gesamte Straßennetz verantwortlich und gewährleistet somit die Sicherheit auf den Verkehrswegen.
Die Arbeit der Motorradpolizei wird von allen sehr geschätzt. In diesen Tagen rückt der Bedarf nach einer Zunahme der Einsätzkräfte in den Vordergrund. Eine ministerielle Depesche vom 20. Mai 1935 ordnet zu diesem Zweck eine Umstrukturierung der Einheit an.
Die Vekehrssonderpolizei zählt von nun an 19 Beamte, darunter drei Eliteunteroffizier, die auf drei Gruppen verteilt sind und immer noch der mobilen Legion angehören. Die erste Gruppe ist in Brüssel stationiert und ist zuständig für die Provinzen Brabant, Lüttich und Limburg. Die zweite Gruppe wird der 2. mobilen Gruppe in Antwerpen einverleibt und überwacht die Straßen der Provinzen Antwerpen und West- und Ostflandern. Die dritte Gruppe wird der 3. mobilen Gruppe in Charleroi unterstellt und ist zuständig für die Provinzen Hennegau, Namur und Luxemburg.
PSR erhält vier zusätzliche Motorräder mit Beiwagen. In 1936 wird eine vierte Gruppe in Lüttich gebildet.
Im September 1939 erhält die PSR zusätzliche Aufträge: Stafettendienst, Kontrolle der beschlagnahmten Fahrzeuge und Militärfahrzeuge, Überwachung der militärischen Fahrtstrecken, usw.
Am 10. Mai 1940, zu Beginn des Krieges, begleitet eine Gruppe die königlichen Prinzen nach Südfrankreich. Einige Mitglieder werden dem Generalhauptquartier unterstellt und gewährleisten den Stafettendienst. Andere begleiten die Verlegung des Königshauses nach Le Havre und Poitiers.
Im August 1940 werden die vier Gruppen durch das Straßenverkehrsamt umstrukturiert, um auf diese Weise zu verhindern, dass die Deutschen sie in eine „Straßenpolizei“ umformen.
Nach Kriegsende findet die PSR nur schrittweise zu ihrer ursprünglichen Organisationsform zurück. Die Rückgewinnung der Armeefahrzeuge leistet an dieser Stelle einen erheblichen Beitrag. Einige Gendarmen schließen sich in 1946 einer Gruppe des Office Provost Marshall an.
Erst durch den Regentenerlass vom 26. Februar 1949 findet die PSR ihre ursprüngliche Form wieder. Der Erlass definiert in seinem ersten Artikel: « Innerhalb des Gendarmeriekorps werden Verbände von Gendarmen-Motorradpolizisten gegründet, die in erster Linie beauftragt sind mit der Aufspürung von Übertretungen der Gesetze und des allgemeinen Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei und die Straßenverkehrsordnung. » Die Zahl der Einsatzkräfte wird auf über hundert Mann angehoben. Künftig übernimmt die Gendarmerie die laufenden Kosten für diese Einheit, eine Entscheidung, die einer guten Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt nicht zuwiderläuft.
In 1960 entsteht die königliche Motorradeskorte. Die PSR von Brabant stellt dazu einen Offizier, vier Gradierte und 21 Unteroffiziere.
Ein Königlicher Erlass vom 14. März 1963 über die Organisation der Generaldienststelle der Gendarmerie hebt den Regentenerlass von 1949 auf, hält jedoch weiterhin an die Aufträge der PSR fest: « Fahndung nach Gesetzesübertretungen und Übertretungen des allgemeinen Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei und die Straßenverkehrsordnung ». Die Einheit wird in neun Abteilungen unterteilt und untersteht dem Führungsstab der territorialen Gruppen. Die PSR wird zum ersten Mal nach Anzahl Provinzen organisiert. Ein Gendarm der Straßenverkehrspolizei übt sein Amt auf dem Gelände der Provinz aus, der er zugeteilt wurde, kann jedoch einen Zuwiderhandelnden über die Provinzgrenzen hinaus verfolgen.
Angesichts der bedeutenden Entwicklungen hinsichtlich des belgischen Straßenverkehrswesens schafft der Kommandant der Gendarmerie in 1970 eine spezielle Autobahnpolizei, die PSA. Zwanzig Dienststellen dieser Einheit werden im Laufe der Zeit nahe der Autobahnkreuze geschaffen.
Der Fuhrpark vergrößert sich, die Verkehrsunfälle werden immer zahlreicher: die Gendarmerie der Straßenverkehrspolizei hat keine Zeit zum Ausruhen. In 1972 besitzen rund 2.668.069 Belgier ein eigenes Fahrzeug und 64.608 Motorräder. Im gleichen Jahr werden 75.883 Unfälle mit 1.829 Toten und 24.882 Schwerverletzten verzeichnet. 177.563 Protokolle werden verfasst.
Im Februar 1985 werden PSR und PSA zusammengelegt und erhalten die Bezeichnung „Verkehrspolizei in den Provinzen“ (UPC, Autobahnpolizei). Jede Einheit setzt sich zusammen aus einem Sekretariat, einem Kommunikationszentrum, aus Verkehrswachen entlang der Autobahnen (insgesamt 26 auf dem gesamten belgischen Staatsgebiet), einer technischen Einheit und verfügt über einen eigenen Verkehrserziehungsplatz.
Die UPC sind für 1691 Kilometer Autobahn zuständig, d.h. für die Autobahnauf- und –abfahrten, die Parkplätze und die Restaurantbetriebe entlang der Autobahnen, sowie für 366 Kilometer Nationalstraßen.
In den 90ger Jahren legt das Verkehrsprogramm der Direktion des Polizeiamts die Prioritäten der Gendarmerie im Verkehrsbereich fest: geahndet werden Geschwindigkeitsübertretungen oder unangepasstes Fahren, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, das Fahren unter Alkoholeinfluss sowie Übertretungen im Schwerlastverkehr.
Die Aktionen der Autobahnpolizei tragen demnach diesen Phänomenen Rechnung. In dieser Hinsicht entwickeln die Gendarmen, wie sie es bereits bei den territorialen Brigaden taten, musterhafte Polizeigrundprojekte. Die Straßenverkehrssicherheit ist jedoch nicht das einzige Anliegen der UPC.
Mit der Zeit und infolge des Aufkommens der kriminellen Phänomene engagiert sich die UPC mehr und mehr im Bereich der gerichtlichen Einsätze. Die Autobahnen sind hervorragende Beförderungsmöglichkeiten und werden von Menschenhändlern, Drogen- und Abfallhändlern gleichermaßen benutzt.
Nach einer Serie blutiger Anschläge auf Geldtransporter beauftragt der Minister des Innern die Gendarmerie in 1997, die Werttransporte « Intercity », d.h. zwischen den Städten, zu begleiten. Einige Monate lang werden die Gendarmen der UPC diese gefährliche Aufgabe durchführen und mit ihren imposanten Fahrzeugen der Marke Pontiac die Werttransporte schützen und dies bis zur Schaffung einer besonderen Schutzeinheit bei der allgemeinen Reserve.
In 1999 verzeichnen die rund 900 Gendarmen der UPC 287.298 Übertretungen der Straßenverkehrsordnung und erstellen 68.687 Protokolle. Im gerichtlichen Bereich verfassen sie über 4.000 Protokolle.
Im Jahr 2001 entsteht die Straßenverkehrspolizei. Die bestehenden Dienststellen werden künftig von einer föderalen Kommandostelle verstärkt. Ihr unterstehen alle Einheiten mit straßenverkehrspolizeilichen Aufgaben auf den Autobahnen und Straßen mit autobahnähnlichen Merkmalen.
Die Zeit, in der eine Handvoll tapferer Motorradpolizisten die Sicherheit auf den gesamten belgischen Straßen gewährleisteten, ist bereits seit langem vorüber!