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FAQ |
FAQ
Die föderale Polizei
Befugnisse der Beamten der föderalen Polizei
Die föderale Polizei ist ein föderales Polizeikorps. Demzufolge sind die föderalen Polizeibeamten für das gesamte belgische Staatsgebiet zuständig.
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Treten Sie den Sondereinheiten der föderalen Polizei bei
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Vollständige Auskünfte finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Suchbegriff Direktion der Sondereinheiten.
Bevor Sie den Sondereinheiten beitreten können, müssen Sie die Grundausbildung zum Polizeiinspektor abschließen. Danach müssen Sie sich bei der Direktion der Sondereinheiten auf eine freie Stelle bewerben.
Nachdem Sie die Auswahltests erfolgreich bestanden haben (medizinische, psychologische Tests, usw.), durchlaufen Sie eine sechsmonatige erste Ausbildung. Anschließend absolvieren Sie ein Praktikum in einer Einheit, wobei Sie zwischen der Interventions- oder Observationseinheit wählen können.
Weitere Informationen finden Sie auf www.jobpol.be |
Unterbringung von Pferden im Ruhestand
Bis ins Jahr 1991 schickte die Gendarmerie Pferde, die das Ende ihrer Laufbahn erreicht hatten (“reformiert” wie der offizielle Begriff lautet), zum Schlachthof.
In 1990, aufgrund der Proteste der Tierschutzorganisation "Animaux en Péril", entstand bei der Gendarmerie ein neues Verfahren. Pferde, die ihren Dienst nicht mehr verrichten können, werden reformiert. Dies bedeutet, dass man ihnen eine andere Unterkunft sucht und dass sie bei Privatpersonen, Polizeibeamten, pferdetherapeutischen Einrichtungen, Tierschutzorganisationen oder anderen Personen unterkommen, wo sie einen geruhsamen Lebensabend verbringen.
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Die Pferde bleiben jedoch das Eigentum der föderalen Polizei, die sehr streng auf gute Unterbringungsbedingungen der Pferde achtet. Trotz dieser strengen Vorgaben sind viele Privatpersonen bereit, die Pferde im Ruhestand aufzunehmen und sich um sie zu kümmern. |
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Im Prinzip kann jede Person einen entsprechenden Antrag auf Unterbringung eines Pferdes im Ruhezustand einreichen.
Jedoch sind gewisse Dinge zu berücksichtigen.
Die reformierten Pferde sind und bleiben Pferde im Ruhestand. Sie werden in den Ruhestand versetzt, eben weil sie humpeln, Arthritis haben, alt sind, Lungenprobleme haben und erste Alterserscheinungen aufweisen.
Voraussetzungen:
- Ein halber Hektar Weideland pro Pferd (bei mehreren Pferden).
- Ein solider Zaun, KEIN Maschendraht, ein Elektrozaun wäre von Vorteil.
- Eine Unterbringung in der unmittelbaren Nähe des Wohnsitzes.
- Eine Schutzhütte auf der Wiese.
- Eine Pferdebox von mindestens 9m² auf 2,5m Höhe, gut belüftet und hell.
- Wassertrog auf der Wiese.
- Ein automatischer Wassertrog in jeder Box.
- Ein Futtertrog aus Stein, vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff.
- Guter Zugang des Standorts (vorzugsweise auf dem Eigentum).
- Garantierte Pflege.
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Einige Pferde eignen sich noch für leichtere Arbeiten.
Pferde, die zudem noch ein angenehmes und geduldiges Wesen aufweisen, werden vorzugsweise in eine pferdetherapeutische Einrichtung gegeben. |
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Weitere Informationen über die Adoption eines Pferdes der föderalen Polizei erhalten Sie bei der Kommission für den Ankauf und für die Inruhestandsetzung der Pferde der föderalen Polizei.
Kommission für den Ankauf und die Inruhestandsetzung von Pferden der föderalen Polizei
Ruiterijlaan 2
1040 Brussel
Tel. 02/642.72.27
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Ankauf von Pferden durch die föderale Polizei
Wenn die föderale Polizei beschließt, neue Pferde zu kaufen, veröffentlicht sie Informationen dazu auf ihrer Internetseite www.policefederale.be.
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Ankauf von alten Fahrzeugen der föderalen Polizei
Die Dienststellen zum Erhalt des polizeilichen Erbes verkaufen die mobilen Güter (Fahrzeuge, Computer, Büromöbel, usw.), die zum Privatvermögen der öffentlichen Hand gehören und nicht mehr verwendet werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Internetseite dieser Dienststellen zu besuchen:
http://www.servicespatrimoniaux.be/interfpatrnl/default.htm
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Bereitstellung der Gebäude der föderalen Polizei
Wir suchen nach Räumlichkeiten für die Unterbringung unserer Vereinigung. Besteht die Möglichkeit, Gebäude der öffentlichen Hand zu mieten (Gebäude der föderalen Polizei oder des Zivilschutzes zum Beispiel)?
Die föderale Polizei ist nicht Eigentümerin der Gebäude, in der sie untergebracht ist.
Der rechtmäßige Eigentümer ist der belgische Staat, genauer gesagt die Gebäuderegie.
Nähere Informationen finden Sie auf ihrer Internetseite www.regiedesbatiments.be.
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