| In Bezug auf das Onlinestellen der Meldungen:
« Die Verbreitung von Fahndungsmeldungen unter der Bevölkerung » ist Aufgabe der Dienststelle TV der föderalen Polizei (DGJ-DJO/TV), siehe KE vom 03-09-2000 Art. 10.7°. und das ministerielle Rundschreiben vom 09-11-2000 der Minister des Innern und der Justiz. Diese Meldungen entstehen durch den Dienst TV und werden im Fernsehen ausgestrahlt und auf der Internetseite veröffentlicht www.policefederale.be.
Wird die vermisste Person wieder aufgefunden, nimmt der Dienst TV die Meldungen aus dem Netz.
Da der Magistrat die Verantwortung trägt für die Verbreitung und das Löschen dieser Meldungen, hat er das Recht zu entscheiden, dass die Meldungen weiterhin im Internet verbreitet werden, um auf diesem Wege beispielsweise weitere Zeugen zu finden, selbst nachdem die vermisste Person gefunden wurde.
Gewisse Vermisstenfälle werden bei Child Focus gemeldet:
Die Meldungen werden nur auf schriftlichem Antrag auf der Internetseite der Polizei veröffentlicht. Der Antrag stammt von der Staatsanwaltschaft, die mit dem Fall beauftragt ist, oder vom zuständigen Untersuchungsrichter. Sie unterstützen den audiovisuellen Beitrag einer Fahndungsmeldung zwecks Aufspürung der vermissten Person.
Die Fahndungsmeldungen in der Presse:
Die föderale Polizei schloss einen Partnerschaftsvertrag mit dem belgischen Fernsehen, der RTBF und één. Alle anderen Medien erhalten die Fahndungsmeldungen über die belgische Presseagentur Belga. Diesen Medien steht es somit frei, die Fahndungsmeldungen zu drucken oder zu senden oder nicht. Meistens erklären sie sich dazu bereit. |